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db-nummer: olgcelle-0013W-1992-00081

OLG Celle, Beschluss vom 12.10.1992 - 13 W 81/92 -
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 95, 97 UrhG
§§ 1, 13 UWG
§ 3 ZPO

Leitsatz (tm.)

Der Streitwert einer Klage auf Unterlassung einer urheberrechtswidrigen Vervielfältigung und Verbreitung von Computerspielen bemisst sich nach dem durch die Verletzungshandlung entgangenen Gewinn des Verletzten.