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db-nummer: olgbrandenburg-0006U-2008-00037

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.05.2009 - 6 U 37/08 -
§§ 13 S. 1, 15 ff, 19a, 32, 72, 97 UrhG

Leitsätze (tm.)

1. Zur Frage des Umfanges des für die unberechtigte Nutzung von Fotografien im Internet zu zahlenden Schadenersatzes.
2. Zur Berechnung des Schadenersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie können die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) als Ausgangspunkt für die richterliche Schadensschätzung gemäss § 287 ZPO herangezogen werden. Allerdings können die MFM-Bildhonorartabellen nicht schematisch angewandt werden. Vielmehr sind bei der Bestimmung der Höhe des Schadensersatzes stets sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.