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db-nummer: lgstuttgart-0017O-2008-00068

LG Stuttgart, Beschluss vom 06.03.2008 - 17 O 68/08 -
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 16, 17, 97 UrhG

Leitsatz (amtl)

Ein Mustervertrag zur Vermittlung von polnischen Pflegekräften an deutsche Senioren ist weder mit Rücksicht auf die besondere Regelungsmaterie noch auf einzelne, ungewöhnliche Formulierungen urheberschutzfähig, wenn er aus der Reihe von vergleichbaren Verträgen nicht weit hervorsticht.