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db-nummer: lgmannheim-0007S-1996-00004

LG Mannheim, Urteil vom 14.02.1997 - 7 S 4/96 - "Freiburger Holbein-Pferd"
§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 14, 24, 59, 62 Abs. 3, 97 UrhG

Leitsätze (tm.)

1. Zur Frage, ob es zulässig ist, eine bleibend an einem öffentlichen Platz aufgestellte Skulptur, die von Unbekannten heimlich bemalt wurde, zu fotografieren und die Fotografien für die Herstellung und den Vertrieb von Postkarten zu benutzen (hier für das sog. "Holbein-Pferdchen" des Bildhauers Hugo Gürtner verneint).
2. Ob eine Veränderung des Werks als dessen Entstellung anzusehen ist, hängt nicht davon ab, ob sie negativ zu bewerten ist, sondern ob sie bewirkt, dass wesentliche Züge des Werks eine andere Färbung oder Tendenz erhalten.
3. Wird eine bleibend an einem öffentlichen Platz aufgestellte Plastik durch Bemalung entstellt, ist ihre Vervielfältigung und Verbreitung als Fotografie zwar keine Verletzung der dem Urheber zustehenden Verwertungsrechte wohl aber eine Vertiefung der Urheberpersönlichkeitsrechtsverletzung.
4. Eine Veränderung eines solchen Werkes, die nicht durch das Verfahren der Fotografie bedingt ist und keine freie Bearbeitung (Benutzung) darstellt, ist unzulässig.