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db-nummer: lgmagdeburg-0007O-2003-00847

LG Magdeburg, Urteil vom 16.10.2003 - 7 O 847/03 - "Himmelsscheibe von Nebra"
§§ 6 Abs. 2 S. 1, 71 UrhG
§§ 13 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, 51 Abs. 1, 55 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Leitsätze (tm.)

1. Zur Urheberberechtigung an einem archäologischer Fund als einem nachgelassenen Werk.
2. Der Zweck des § 71 UrhG liegt in der Anerkennung und Belohnung der Leistungen desjenigen, der ein nachgelassenes Werk findet, dessen Wert erkennt und es veröffentlicht.
3. Das prioritätsältere ausschliessliche Verwertungsrecht aus § 71 UrhG berechtigt seinen Inhaber, von dem Inhaber einer prioritätsjüngeren Marke die in der Abbildung des Werkes besteht, die Einwilligung in deren Löschung zu verlangen.