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db-nummer: lgmünchen-0021O-2009-05302

LG München, Urteil vom 06.05.2009 - 21 O 5302/09 -
§§ 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 16, 17, 19a, 23, 24 Abs. 1, 97 UrhG

Leitsätze (tm.)

1. Die Frage, ob die Vervielfältigung und Verbreitung eines Fotos auf einem CD-Cover gegenüber dieser Nutzung auf einem LP-Cover eine neue Nutzungsart darstellt, ist darauf abzustellen, es eine technisch neue Nutzung ist, die eine wirtschaftlich eigenständige Verwertung ermöglicht.
2. Da die CD die herkömmliche Langspielplatte fast vollständig verdrängt hat, handelt es sich nicht um eine zusätzliche Nutzung, die neben die ursprüngliche Form der Verwertung tritt und eine zusätzliche wirtschaftliche Verwertung erlaubt, sondern um eine technisch neue Nutzungsvariante, die die ursprüngliche Nutzung substituiert.
3. Der Berechtigte an dieser Nutzungsart, darf die berechtigterweise hergestellten Produkte auch im Internet bewerben und zu diesem Zweck die Fotos öffentlich zugänglich machen.