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db-nummer: lgkrefeld-0001S-2007-00032

LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2007 - 1 S 32/07 - "Fliegender Gerichtsstenad" (AG Krefeld)
§ 32 ZPO

Leitsätze (tm.)

1. Zur Frage der örtlichen Zuständigkeit bei einer im Internet begangenen unerlaubten Handlung.
2. Allein die Abrufbarkeit der Internetseite, die eine Rechtsverletzung enthält, reicht zur Begründung der örtlichen Zuständigkeit nicht aus. Vielmehr ist darauf abzustellen, ob sich die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäss habe auswirken sollen. Dies ist nach objektiven Kriterien anhand der Darstellung und dem Inhalt der einzelnen Internetseite zu bestimmen.