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db-nummer: lgköln-0028O-2013-00232

LG Köln, Urteil vom 05.03.2014 - 28 O 232/13 -
§§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 19a, 31 Abs. 5, 97 UrhG
§§ 133, 157 BGB
§ 16a Abs. 1 RStV

Leitsätze (tm.)

1. Zur Frage, ob die Erlaubnis zur unentgeltlichen, nicht-kommerziellen Nutzung eines Lichtbildwerkes durch eine "Creativ-Commons-Lizenz" dessen Nutzung auf Internetseite eines öffentlich-rechtlichen Senders abdeckt.
2. Was eine "nicht-kommerzielle-Nutzung" ist, ist im Zweifel durch Auslegung unter Berücksichtigung der der Grundsätze von Treu und Glauben und der so genannten "Zweckübertragungsregel" zu ermitteln.
3. Danach war vorliegend ausschliessliche die private Nutzung gemeint