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db-nummer: lgerfurt-0003O-2005-01108

LG Erfurt, Urteil vom 15.03.2007 - 3 O 1108/05 -
§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 15, 16, 19a, 97 UrhG

Leitsätze (tm.)

1. Zum Streit zwischen einer Künstlerin und des Suchdienstes Google über die Rechmässigkeit der Verwendung von Vervielfältigungen von Werken der bildenden Künste von der Internetseite der Künstlerin auf den Internetseiten bei Google als kleine Vorschaubilder (Thumbnails) mit Linkfunktion.
2. Macht der Urheber sein Werk im Rahmen seines Internetauftritts allgemein und kostenlos zugänglich, erklärt er damit stillschweigend sein Einverständnis mit dessen Vervielfältigungen, die mit dem Abruf des Werks notwendig verbunden sind. Die Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes durch eine Suchmaschine als Thumbnail ist daher, wenn sie von einem solchen Einverständnis mitumfasst ist, nicht widerrechtlich.