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db-nummer: lgdresden-001aO-2018-01582

Leitsätze (tm.)
1. Werden beim Besuch einer Internetseite von dessen Betreiber personenbezogene Daten erhoben (hier: IP-Adressen) und an "Tracking-Dienste" übermittelt (hier: "Google Analytics"), kann dies bei fehlender Einwilligung des Betroffenen einen rechtswidrigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in der Ausformung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellen.
2. Ein solcher Eingriff kann auf Seiten des Betroffenen einen Anspruch auf Unterlassung begründen.