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db-nummer: lgberlin-0016O-2003-00339

LG Berlin, Urteil vom 26.8.2003 - 16 O 339/03 -
§§ 823 Abs. 1 , 1004 BGB
§ 2 FernAbsG
§ 3 ZPO

Leitsätze (tm.)

1. Die Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mails stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar
2. Der Streitwert eines Unterlassungsanspruches dagegen beträgt regelmässig im einstweiligen Verfügungsverfahren EUR 2.500,- und im Hauptsacheverfahren EUR 7.500,-.