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db-nummer: kg-172OJ-2016-00006

Leitsätze
1. Zur Herausgabe von bei der Polizei verbliebenen Dateien (u.a. Telekommunikation) an Verteidiger in Staatsschutzsachen.
2. Ob dem Verteidiger in einer Staatsschutzsache verschlüsselte und mit Kopierschutz versehene Kopien der Audioaufzeichnungen der Telekommunikationsüberwachung und weiterer beim Angeklagten sichergestellter Sprach- und Textnachrichten auszuhändigen sind, bedarf einer Abwägung im Einzelfall.