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db-nummer: kg-0024U-2010-00130
KG Berlin, Urteil vom 21.03.2012 - 24 U 130/10 -
§§ 63, 87c, 97 UrhG
Leitsatz (amtl)
Bei der Berechnung des Schadens, der der ausschliesslich Nutzungsberechtigten an Kartenwerken und Datenbankherstellerin wegen Verletzung ihrer Rechte entstanden ist, kann im Rahmen der Lizenzanalogie die von ihr üblicherweise vereinbarte und als angemessen erkannte Lizenzgebühr um einen Zuschlag von 50% wegen unterlassener Quellenangabe erhöht werden, wenn die von ihr abgeschlossenen Lizenzverträge regelmässig die Verpflichtung zur Quellenangabe enthalten.
- Gericht
- Kammergericht Berlin (KG Berlin)
- Entscheidung
- Urteil
- Datum
- 21.03.2012
- Aktenzeichen
- 24 U 130/10
- §§
- §§ 63, 87c, 97 UrhG
- Instanzen
- LG Berlin, 22.06.2010 " 16 O 257/09
- Fundstellen
- KG Berlin AfP 2012, 477
KG Berlin MMR 2013, 52