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db-nummer: kg-0009U-2006-00239

KG Berlin, Urteil vom 01.06.2007 - 9 U 239/06 -
Art 1 Abs 1, 2 Abs 1, 5 Abs 1 GG
§§ 823, 1004 BGB
§§ 22, 23 KUG

Leitsätze (amtl)

1. Die Verbreitung von Fotos eines ehemaligen Bundesaussenministers, welche ihn mit seiner Ehefrau und deren Tochter auf dem Flughafen Newark auf dem Weg zum Antritt einer der Aussenministertätigkeit folgenden Dozentur an der Universität Princeton zeigt, ist rechtlich zulässig.
2. Zur Wahrnehmung ihrer meinungsbildenden Aufgaben muss die Presse nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält, kann sich damit aber nicht der Abwägung mit der geschützten Privatsphäre derjenigen entziehen, über die sie berichten will.
3. Die Medien können im Hinblick auf die ihnen zustehende Freiheit bei der Gestaltung der Berichterstattung grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, dass eine unbebilderte Berichterstattung dem Informationsinteresses genügen würde.