db-ergebnis: Nr. 1 von 1
db-nummer: kg-0009U-2004-00084
KG Berlin, Urteil vom 14.09.2004 - 9 U 84/04 -
Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
§§ 823, 1004 BGB
§§ 22, 23 KUG
Leitsätze (tm.)
1. Zur Abwägung zwischen Pressefreiheit und allgemeinen Persönlichkeitsrecht anlässlich eines Streits über die Zulässigkeit der Pressebildberichterstattung über eine Verkehrsgeschwindigkeitsüberschreitung.
2. Ist eine Person wegen ihres Namens, der sozialen Stellung ihrer Familie in der Vergangenheit, ihres - auch strafrechtlich relevanten - Wirkens in der Gegenwart und ihrer Ehe mit einer öffentlich bekannten Person selbst öffentlich bekannt und von Interesse, kann dies ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse an einem von ihr begangenen Verkehrsverstoss begründen.
- Gericht
- Kammergericht Berlin (KG Berlin)
- Entscheidung
- Urteil
- Datum
- 14.09.2004
- Aktenzeichen
- 9 U 84/04
- §§
- Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
§§ 823, 1004 BGB
§§ 22, 23 KUG - Fundstellen
- KG Berlin NJW 2004, 3637
KG Berlin ZUM 2004, 922
KG Berlin AfP 2004, 559