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db-nummer: kg-0005W-2001-00315

KG Berlin, Beschluss vom 01.02.2002 - 5 W 315/01 - (LG Berlin)
§§ 16, 17 UrhG
§§ 32, 572 a.F. ZPO

Leitsatz (tm.)

Besteht eine Urheberrechtsverletzung aus mehreren (selbständigen) Teilakten, so ist für jeden Teilakt nur das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk diese Verletzungshandlung begangen wurde.