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db-nummer: kg-0005U-1981-02295

KG Berlin, Urteil vom 22.05.1981 - 5 U 2295/81 - "Totenmaske"
§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 12 Abs. 1, 15 Abs. 1 Nr. 3, 18, 60 UrhG
§§ 935 Abs. 1, 937 BGB

Leitsätze (tm.)

1. Dem Bronzeabguss einer Totenmaske kann Urheberrechtsschutz zukommen.
2. Das Ausstellungs- und das Veröffentlichungsrecht des Urhebers gewährt ihm gegenüber dem Besitzrecht des Eigentümers keinen Anspruch auf Herausgabe des Werkes, damit es ausgestellt oder veröffentlicht werde.