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db-nummer: bverfg-01BvR-2006-00538

BVerfG, Urteil vom 27.02.2007 - 1 BvR 538/06 u.a. - "CICERO"
5 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 19 Abs. 4 GG
§§ 27, 353b StGB
§§ 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, 94, 97 Abs. 5, 98, 102, 105 StPO

Leitsätze (amtl)

1. Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschliesslich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln (Bestätigung von BVerfGE 20, 162 [191 f., 217] = NJW 1966, 1603).
2. Die blosse Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses i.S. des § 353b StGB durch einen Journalisten reicht im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht aus, um einen den strafprozessualen Ermächtigungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme genügenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen.
3. Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gegenüber Beschlagnahmen redaktionellen Materials.