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db-nummer: bverfg-01BvR-1993-00295

BVerfG, Beschluss vom 31.03.1993 - 1 BvR 295/93 -
Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

Leitsatz (tm.)

Zur Frage der Auslegung einer Äusserung entweder als Wiedergabe einer Äusserung eines Dritten und somit als Tatsachenbehauptung oder als eigene Äusserung des Äussernden und damit als dessen Meinungsäusserung.