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db-nummer: bverfg-01BvR-1982-00934

BVerfG, Beschluss vom 19.11.1985 - 1 BvR 934/82 - "Arztwerbung"
Art. 3 Abs. 1, 5 , 12 GG
Art. 19 BayKammerG 1978
§ 21 Abs. 1, Abs. 4 BayÄrzteBerufsO 1978

Leitsätze (amtl)

1. Die in den ärztlichen Berufsordnungen normierte Pflicht der Ärtzte berufswidrige Werbung zu unterlassen, regelt in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise die Berufsausübung.
2. Die Anwendung des Werbeverbots kann einen Arzt im Einzelfall unzumutbar belasten oder mit seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit unvereinbar sein (hier: Anwendung auf Buchveröffentlichungen mit autobiographischem Inhalt).