db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: bverfg-01BvL-1981-00020

BVerfG, Beschluss vom 08.02.1983 - 1 BvL 20/81 - "NDR-Staatsvertrag"
Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2, 100 Abs. 1 GG
§ 12 Abs. 2 S. 1 NDR-Staatsvertrag

Leitsätze (amtl)

1. In Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, in denen über einen Anspruch auf Gegendarstellung in der Presse oder im Runkfunk abschliessend entschieden wird, ist eine Richtervorlage gem. Art. 100 Abs. 1 GG zulässig.
2. Es ist mit der Gewährleistung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn eine Gegendarstellung im Rundfunk nur innerhalb von zwei Wochen nach der beanstandeten Sendung verlangt werden kann