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db-nummer: bgh-02StR-2003-00109

BGH, Urteil vom 03.03.2004 - 2 StR 109/03 - "Tonträgerpiraterie durch CD-Export" (LG Frankfurt)
§§ 16, 17, 85, 106, 108 Abs. 1 Nr. 5, 108a, 126 UrhG

Leitsätze (amtl)

1. Die Strafbarkeit der Verletzung inländischer Tonträgerherstellerrechte durch CD-Pressungen im Inland für einen Auftraggeber im Ausland und für den Export der CDs dorthin richtet sich wegen des im Urheberrecht geltenden Territorialitäts- und Schutzlandsprinzips ausschliesslich nach deutschem Urheberrecht.
2. Der strafrechtliche Schutz der §§ 106ff. UrhG knüpft an den zivilrechtlichen Urheber- und Leistungsschutz an (Urheberrechtsakzessorietät). Abweichend von § 7 StGB sind daher nur im Inland begangene Verletzungshandlungen strafrechtlich relevant.
3. Der Versand von unberechtigt hergestellten Tonträgern ins Ausland ist urheberrechtsverletzendes Inverkehrbringen im Inland.