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db-nummer: bgh-01bZR-1963-00004

BGH, Urteil vom 29.05.1964 - Ib ZR 4/63 - "Personalausweise" (KG Berlin)
§§ 11, 15, 36 LUG
§§ 242, 823, 830, 1004 BGB

Leitsätze (amtl)

Aus dem ausschliesslichen Vervielfältigungsrecht des Urhebers kann weder unter dem Gesichtspunkt der Störung (§ 1004 BGB) noch dem der Beteiligung an unerlaubter Handlung ein Anspruch gegen den Hersteller von Tonbandgeräten hergeleitet werden, die Geräte nur gegen Vorlage des Personalausweises des Käufers zu vertreiben oder vertreiben zu lassen. Dasselbe gilt für die entsprechenden Rechte der ausübenden Künstler.