db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: bgh-010ZR-1980-00007

BGH, Urteil vom 24.11.1981 - X ZR 7/80 - "Kunststoffhohlprofil II" (OLG Düsseldorf)
§§ 242, 687 Abs. 2, 812 Abs. 1, 818 Abs. 2 BGB
§§ 287, 322, 325 ZPO

Leitsätze (amtl)

1. Das über die Herausgabe der Bereicherung entscheidende Gericht ist an die rechtskräftige Feststellung der Verletzungshandlung in einem vorausgegangenen Rechtsstreit der Parteien aufgrund der Wirkungen der materiellen Rechtskraft gebunden.
2. Bei der Verletzung gewerblicher Schutzrechte ist Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB durch Zahlung einer angemessenen Lizenz zu leisten; die Herausgabe des Verletzergewinns kommt nicht in Betracht.
3. Auch im Rahmen eines Anspruchs auf Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB kann aufgrund der Umstände des Falles unter Anwendung der Grundsätze der Lizenzanalogie ein Anspruch auf Zahlung "aufgelaufener Zinsen" gerechtfertigt sein (vgl. auch Urteil vom 24. November 1981 - X ZR 36/80 = Fersenabstützvorrichtung).