db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: bgh-006ZR-2012-00304

BGH, Urteil vom 05.11.2013 - VI ZR 304/12 - (OLG Hamburg)
Art. 8, 10 EMRK
Art 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
§ 823 BGB

Leitsätze (amtl)

1. In der Abwägung schutzwürdiger Belange der Presse an der Veröffentlichung von persönlichen Daten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann das Gewicht eines Eingriffs dadurch gemindert werden, dass die persönlichen Daten aufgrund von Presseberichten in früheren Jahren einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden und weiterhin im Inter-net zugänglich sind.
2. Eine Regelvermutung für den Vorrang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber der Pressefreiheit besteht nicht schon dann, wenn der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rede steht.