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db-nummer: bgh-006ZR-2004-00265

BGH, Urteil vom 06.12.2005 - VI ZR 265/04 - "Postmortaler Persönlichkeitsschutz" (LG Köln)
Art. 1, 2 GG
§ 823 BGB

Leitsätze (amtl)

1. Eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes führt grundsätzlich nicht zu einem Anspruch auf Geldentschädigung.
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Darstellung des Leichnams eines nahen Angehörigen in einer TV-Filmberichterstattung Hinterbliebene in ihrem eigenen Persönlichkeitsrecht verletzen kann.