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db-nummer: bgh-006ZR-2002-00404

BGH, Urteil vom 09.12.2003 - VI ZR 404/02 - "Luftbildaufnahmen II" (KG Berlin)
Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB

Leitsätze (amtl)

1. Grundsätzlich stellt es einen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn jemand unter Überwindung bestehender Hindernisse oder mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug) den räumlichen Lebensbereich eines anderen ausspäht.
2. Zu den Voraussetzungen unter denen Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen Prominenter ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.