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db-nummer: bgh-006ZR-1997-00196

BGH, Urteil vom 21.04.1998 - VI ZR 196/97 - "Ferienanlage" (OLG Düsseldorf)
Art. 5 Abs. 1 GG
§§ 823, 1004 BGB
§ 186 StGB

Leitsätze (amtl)

1. Ein Reiseunternehmen kann nicht schon wegen seiner Berechtigung, eine Appartementanlage mit Kunden zu belegen, unter dem Blickpunkt des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb die Ausstrahlung nicht genehmigter Filmaufnahmen aus dieser Anlage ohne Rücksicht auf deren Inhalt mit der Begründung untersagen, dass es sich um eine unzulässige Verbreitung von Betriebsinterna handele.
2. Zu den Voraussetzungen eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs gegen eine inhaltlich nicht näher bekannte Berichterstattung über gewerbliche Leistungen und zur Abwägung gegenüber Art. 5 Abs. 1 GG.