db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: bgh-006ZR-1994-00223

BGH, Urteil vom 12.12.1995 - VI ZR 223/94 - "Wiederholungsveröffentlichung" (OLG Hamburg)
Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
§§ 823, 847 BGB a.F.
(vgl. § 253 BGB n.F.)
§§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG

Leitsatz (amtl)

Eine wiederholte und hartnäckige Verletzung des Rechts am eigenen Bild, die um des wirtschaftlichen Vorteils willen erfolgt, kann sich als schwere, einen Anspruch auf Geldentschädigung rechtfertigende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen darstellen, auch wenn die einzelne Bildveröffentlichung - jeweils für sich betrachtet - nicht als schwerwiegend einzustufen ist.