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db-nummer: bgh-006ZR-1986-00144

BGH, Urteil vom 10.03.1987 - VI ZR 144/86 - "Warentest IV" (OLG Hamburg)
Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG
§ 823 BGB

Leitsätze (amtl)

1. Der der Verbraucheraufklärung dienende vergleichende Warentest ist in seinen Prüfungsanforderungen nicht ohne weiteres an DIN-Normen gebunden,
2. Das Ausscheiden von Produkten, die im Testbereich "Sicherheitsprüfung" nicht einmal DIN-Norm-Anforderungen entsprechen, vom weiteren Prüfungsverfahren verstösst nicht gegen die bei vergleichenden Warentests gebotene Neutralität.
3. Zu den Anforderungen an die verkürzende Darstellung der Testergebnisse in einem "test Kompass".