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db-nummer: bgh-006ZR-1986-00010

BGH, Urteil vom 14.10.1986 - VI ZR 10/86 - "NENA"
§§ 812, 823 BGB
§ 22 KUG

Leitsatz

Ermächtigt eine Sängerin eine Verwertungsgesellschaft weltweit und exklusiv, Dritten die wirtschaftliche Verwertung ihres Bildnisses gegen eine Vergütung zu gestatten, so steht der Verwertungsgesellschaft gegenüber dem, der ohne Einwilligung das Bildnis wirtschaftlich verwertet, ein Bereicherungsanspruch in Höhe der ersparten Vergütung zu.