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db-nummer: bgh-006ZR-1974-00036

BGH, Urteil vom 03.05.1977 - VI ZR 36/74 - "Abgeordnetenbestechung" (OLG Hamburg)
Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG
§§ 276, 823, 1004 BGB
§§ 186, 193 StGB
§§ 91a, 256, 287 ZPO

Leitsätze (amtl / tm.)

1. Zum Streit zwischen dem Kaufhausmillionär Horten und dem Verlag des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" wegen Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Presseberichterstattung mittels einer unwahren Tatsachenbehauptung eines Dritten, wonach der Millionär angeblich 6 Millionen DM an Bundestagsabgeordnete im Zusammenhang mit dem Versuch gezahlt haben soll, die Bundesregierung mit einem Misstrauensvotum zu stürzen und zu den Anforderungen an die von der Presse zu beobachtende Sorgfalt beim Verbreiten solcher Äusserungen Dritter. (tm.)
2. Für eine Klage auf Feststellung der Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung oder der Rechtswidrigkeit einer Persönlichkeitsverletzung zum Zweck des (zivilrechtlichen) Ehrenschutzes ist nach geltendem Recht kein Raum. (amtl)