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db-nummer: bgh-006ZR-1973-00068

Leitsätze
1. Zur Wahrnehmung des Persönlichkeitsschutzes eines Verstorbenen gegen grobe Entstellungen seines Lebensbildes kann seinen Angehörigen auch ein Widerrufsanspruch gegen den Verletzer zustehen (Ergänzung zu BGHZ 50, 133 - Mephisto).
2. Dagegen können sie wegen solcher Eingriffe in das Ansehen des Verstorbenen vom Verletzer eine Geldentschädigung nicht fordern.