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db-nummer: bgh-006ZR-1970-00115

BGH, Urteil vom 30.11.1971 - VI ZR 115/70 - "Freispruch" (OLG München)
Art. 5 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 GG
§§ 823, 1004 BGB

Leitsätze (amtl)

1. Ein periodisch erscheinendes Presseorgan, das vor Rechtskraft über die erstinstanzliche strafgerichtliche Verurteilung unter Namensnennung berichtet, hat auf Verlangen des Betroffenen den das Strafverfahren abschliessenden Freispruch mitzuteilen.
2. Die Verpflichtung des Presseorgans kann sich auf die Veröffentlichung einer entsprechenden Erklärung des Betroffenen beschränken.