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db-nummer: bgh-006ZR-1956-00009

BGH, Urteil vom 02.04.1957 - VI ZR 9/56 - "Krankenkassenpapiere" (OLG Celle)
Art. 1, 2 GG
§ 823 Abs. 1 BGB

Leitsätze (amtl)

1. Das durch Art. 1, 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB.
2. In einer seiner Erscheinungsformen richtet es sich auf die Wahrung der persönlichen Geheimsphäre durch Geheimhaltung ärztlicher Zeugnisse über den Gesundheitszustand.
3. Die Reichweite des Persönlichkeitsrechts bemisst sich im Streitfalle nach dem Prinzip der Güter- und Interessenabwägung.