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db-nummer: bgh-003ZR-1976-00108

BGH, Urteil vom 15.02.1979 - III ZR 108/76 - (OLG München)
§ 839 BGB
§ 6 Abs. 1 KredWesG

Leitsätze (amtl)

1. Die dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen obliegende Pflicht zur Prüfung, ob ein Unternehmen genehmigungspflichtige Bankgeschäfte betreibt, stellt (auch) eine den Einlagegläubigern dieses Unternehmens gegenüber bestehende Amtspflicht dar.
2. Solange die Aufsichtsbehörde das ihr eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei (vgl. § 40 VwVfG, § 114 VwGO) handhabt, verletzt sie keine den Einlagegläubigern gegenüber bestehenden Amtspflichten. Eine Amtspflichtverletzung kommt erst in Betracht, wenn die Aufsichtsbehörde Massnahmen unterlässt (oder ergreift), die bei rechtsfehlerfreier Handhabung des Ermessens hätten ergriffen (oder unterlassen) werden müssen.