db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: bgh-001ZR-2003-00247

BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - I ZR 247/03 - " Le Corbusier-Möbel" (OLG Frankfurt)
Art. 4 Abs. 1 Richtlinie 2001/29/EG
§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 17 Abs. 1 UrhG

Aus dem Tenor

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl. EG Nr. L 167 vom 22.6.2001, S. 10, (Informationsgesellschafts- Richtlinie), folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. a) Ist von einer Verbreitung an die Öffentlichkeit in beliebiger Form auf sonstige Weise i.S. von Art. 4 Abs. 1 der Informationsgesellschafts-Richtlinie auszugehen, wenn Dritten der Gebrauch von Werkstücken urheberrechtlich geschützter Werke ermöglicht wird, ohne dass mit der Gebrauchsüberlassung eine Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Werkstücke verbunden ist?
b) Liegt eine Verbreitung nach Art. 4 Abs. 1 der Informationsgesellschafts-Richtlinie auch vor, wenn Werkstücke urheberrechtlich geschützter Werke öffentlich gezeigt werden, ohne dass Dritten die Möglichkeit zur Benutzung der Werkstücke eingeräumt wird?
2. Bejahendenfalls:
Kann der Schutz der Warenverkehrsfreiheit der Ausübung des Verbreitungsrechts in den vorgenannten Fällen entgegenstehen, wenn die präsentierten Werkstücke in dem Mitgliedstaat, wo sie hergestellt und in Verkehr gebracht wurden, keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen?