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db-nummer: bgh-001ZR-2002-00262

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - I ZR 263/02 - "Catwalk" (OLG Frankfurt)
§ 38 Abs. 1 S. 2 GeschmG
§§ 14, 14a GeschmG a.F.
§ 251 Abs. 1 BGB
§ 287 Abs. 1 ZPO

Leitsätze (amtl)

1. Der Inhaber eines Geschmacksmusterrechts kann bereits für das Anbieten eines rechtsverletzenden Gegenstands (hier: einer Damenarmbanduhr im Katalog eines Versandhandelsunternehmens) einen nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu berechnenden Schadensersatz verlangen.
2. Zu den bei der Bemessung einer entsprechenden Lizenz zu berücksichtigenden Umständen.