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db-nummer: bgh-001ZR-2001-00207
BGH, Urteil vom 02.12.2004 - I ZR 207/01 - "weltonline.de" (OLG Frankfurt a.M.)
§§ 12, 826 BGB
§§ 5 Abs. 3, 14 Abs. 2 Nr. 3, 15 Abs. 3 MarkenG
Leitsätze (amtl)
1. In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es nahe liegt, dass ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte.
2. Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen "weltonline.de" hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.
- Gericht
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Entscheidung
- Urteil
- Datum
- 02.12.2004
- Aktenzeichen
- I ZR 207/01
- Entscheidungsname
- weltonline.de
- §§
- §§ 12, 826 BGB
§§ 5 Abs. 3, 14 Abs. 2 Nr. 3, 15 Abs. 3 MarkenG - Fundstellen
- BGH NJW 2005, 2315
BGH GRUR 2005, 687
BGH AfP 2005, 364
BGH MMR 2005, 534