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db-nummer: bgh-001ZR-2001-00142

BGH, Urteil vom 15.07.2004 - I ZR 142/01 - "Metallbett" (OLG Hamburg)
§§ 7a, 10c Abs. 2 Nr. 1 GeschMG a.F.
§§ 33 Abs. 3, 66 Abs. 2 S. 2 GeschMG i.d.F vom 12.03.04
§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG
§ 1 UWG a.F.
vgl. §§ 3, 4 Nr. 9 UWG i.d.F. vom 08.07.04
§§ 286, 559 ZPO

Leitsätze (amtl)

1. Die nach Verkündung des Berufungsurteils erfolgte Löschung des Geschmacksmusters im Musterregister ist vom RevGer. von Amts wegen zu berücksichtigen.
2. Ist der Musterinhaber rechtskräftig zur Einwilligung in die Löschung verurteilt worden, weil das Muster am Tag der Anmeldung nicht schutzfähig war, so entfällt mit der Löschung im Register der Geschmacksmusterschutz auch für die Vergangenheit mit Wirkung für und gegen alle.