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db-nummer: bgh-001ZR-1999-00285

BGH, Urteil vom 11.07.2002 - I ZR 285/99 - "Zeitungsbericht als Tagesereignis" (KG Berlin)
§§ 16, 17, 50, 72, 97 UrhG

Leitsatz (amtl)

Wird die Auseinandersetzung prominenter Eheleute von einem der beiden Beteiligten durch die Erhebung von Anschuldigungen (hier: Vorwurf einer bekannten Fernsehmoderatorin, ihr Ehemann habe sie geschlagen) in die Presse getragen, so kann darin ein Tagesereignis i.S. von § 50 UrhG liegen. Gegenstand der Privilegierung des § 50 UrhG kann in einem solchen Fall auch ein als Beleg für den erhobenen Vorwurf veröffentlichtes Lichtbild sein.