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db-nummer: bgh-001ZR-1999-00082

BGH, Urteil vom 31.05.2001 - I ZR 82/99 - "Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf" (OLG München)
§ 7 Abs. 1 UWG
§ 339 BGB

Leitsätze (amtl)

1. Eine aufschiebende Befristung macht eine Unterlassungserklärung nur dann unwirksam, wenn die Angabe des Anfangstermins - allein oder zusammen mit anderen Umständen - geeignet ist, Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Unterlassungsversprechens zu begründen.
2. Zu den bei der Bemessung einer angemessenen Vertragsstrafe zu berücksichtigenden Umständen.