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db-nummer: bgh-001ZR-1999-00014

BGH, Urteil vom 06.12.2001 - I ZR 14/99 - "Wir Schuldenmacher" (OLG Nürnberg)
Art. 5 Abs. 1 GG
§ 1 UWG a.F.
§§ 823 Abs. 2, 1004 BGB
Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG

Leitsätze (amtl)

1. Werden in einer Fernsehsendung Auskünfte zu allgemein interessierenden Rechtsfragen anhand von Fällen erteilt, die Zuschauer in der laufenden Sendung schildern, verstösst dies nicht gegen das Verbot, ohne Erlaubnis geschäftsmässig fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen.
2. Dagegen liegt in der Ankündigung einer Fernsehanstalt, Zuschauern ausserhalb der Fernsehsendung am Telefon Rechtsrat zu erteilen, ein Angebot zu einer Rechtsberatung i.S. des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG.