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db-nummer: bgh-001ZR-1998-00335

BGH, Urteil vom 05.07.2001 - I ZR 335/98 - "Scanner" (OLG Hamburg)
§§ 54a Abs. 1, 54d Abs. 1, Anlage zu 54d Abs. 1 UrhG

Leitsatz (amtl)

Im Zusammenspiel mit einem PC und einem Drucker ist ein Flachbett-Scanner mit der dazugehörigen, auf dem PC installierten Software geeignet, ähnlich wie ein herkömmliches Fotokopiergerät eingesetzt zu werden. Die für die entsprechenden Vervielfältigungsvorgänge geschuldete urheberrechtliche Vergütung ist von den Herstellern und Importeuren der Scanner zu tragen.