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db-nummer: bgh-001ZR-1997-00048

BGH, Urteil vom 22.09.1999 - I ZR 48/97 - "Planungsmappe" (OLG Celle)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2, 97 Abs. 1 UrhG
§§ 1, 3 UWG
§ 254 ZPO

Leitsatz (amtl)

Übernimmt ein Wettbewerber des Urheberberechtigten aus dessen Werbeunterlagen unbefugt urheberrechtlich geschützte technische Zeichnungen in seine eigene Werbung, umfasst der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der Urheberrechte nicht den Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden ist, dass die unter rechtswidriger Benutzung der Zeichnungen durchgeführte Werbung zu einer Marktverwirrung geführt hat.