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db-nummer: bgh-001ZR-1996-00018

BGH, Urteil vom 22.01.1998 - I ZR 18/96 - "Verlagsverschulden II" (OLG Oldenburg)
§ 278 BGB

Leitsatz (amtl)

Soweit ein Werbung treibender Vertragsstrafeschuldner bei der Veröffentlichung einer der vertraglichen Unterlassungsverpflichtung entsprechenden Werbung ein Verlagsunternehmen einschaltet, bedient er sich dessen als seines Gehilfen zur Erfüllung der geschuldeten Unterlassung, die im Kern darin besteht, die ursprünglich beanstandete Anzeigenwerbung nicht erneut erscheinen zu lassen.