db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: bgh-001ZR-1995-00095

BGH, Urteil vom 02.10.1997 - I ZR 88/95 - "Spielbankaffaire" (OLG München)
§ 97 Abs. 1 UrhG
§§ 242, 812, 816 Abs. 1 BGB
Art. 38 EGBGB 1986
§ 293 ZPO

Leitsätze (amtl)

1. Ansprüche, die der Inhaber einer ausschliesslichen urheberrechtlichen Befugnis im Fall der Verletzung dieses Rechts geltend machen kann, richten sich zwingend nach dem Recht des Schutzlandes.
2. Das Recht des Schutzlandes entscheidet nicht nur über die Schutzwirkungen des Urheberrechts, sondern auch darüber, wer als Urheber und erster Inhaber des Urheberrechts an einem Filmwerk anzusehen ist. Es ist weiter für die Beurteilung massgebend, ob urheberrechtliche Befugnisse übertragbar sind.
3. Ein nach dem Recht des Schutzlandes bestehender Bereicherungsanspruch wegen eines Eingriffs in das Urheberrecht ist im Inland nur insoweit gegeben, als der Eingriff den Rechtsbestand des Anspruchsberechtigten im Schutzland berührt hat.
4. Die Kabelweitersendung von Rundfunksendungen aus dem Ausland unterliegt dem Recht des Staates, in dem diese Weitersendung stattfindet.
5. Zur Frage, welches Recht auf einen Anspruch auf Auskunftserteilung wegen Eingriffs in ein ausländisches Urheerrecht anwendbar ist.