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db-nummer: bgh-001ZR-1995-00009

BGH, Urteil vom 16.01.1997 - I ZR 9/95 - "CB-infobank I" (OLG Köln)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 16, 17, 53 Abs. 2 Nr. 4a, Abs. 5 (a.F.), 54, 97 UrhG
(§ 53 Abs. 2 Nr. 4a, Abs. 3, Abs. 5, Abs. 6 UrhG n.F.)
§ 1 UWG

Leitsätze (tm.)

1. Archiviert und fotokopiert eine Bank einzelne Beiträge aus Zeitschriften für eigene Zwecke und im Auftrag und für Zwecke ihrer Kunden, handelt es sich dabei um eine gesetzlich nicht durch § 53 Abs. 2 Nr. 4a UrhG (a.F.) privilegierte und damit unzulässige Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Schriftwerke zum eigenen und zum Gebrauch der Kunden.
2. Beanstandet ein Verlag eine dadurch verursachte Rechtsverletzung, hat er seine Nutzungsberechtigung zur Vervielfältigung und Verbreitung der Beiträge im Einzelnen nachzuweisen.