db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: bgh-001ZR-1993-00227

BGH, Urteil vom 18.10.1995 - I ZR 227/93 - "Produktinformation III" (KG Berlin)
§ 1 UWG a.F.

Leitsätze (amtl)

1. Die wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit eines Unternehmens für einen Pressebeitrag, in dem ein Unternehmenserzeugnis in wettbewerbswidriger, redaktionell getarnter Weise herausgestellt wird, besteht nicht allein schon deshalb, weil der Pressebeitrag auf - sachlich zutreffenden - Informationen des Unternehmens beruht.
2. Dieses ist grundsätzlich auch nicht gehalten, die Informationserteilung von der Zusage abhängig zu machen, dass ein über das Erzeugnis berichtender Pressebeitrag vor der Veröffentlichung dem Unternehmen zur Überprüfung vorgelegt wird; solche Kontrollpflichten kommen (erst) in Betracht, wenn konkrete Umstände die Annahme nahelegen, dass über das Produkt in wettbewerbsrechtlich unzulässiger (getarnter) Weise berichtet werden wird.