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db-nummer: bgh-001ZR-1990-00300

BGH, Urteil vom 22.10.1992 - I ZR 300/90 - "Filmhersteller" (OLG Düsseldorf)
§ 94 UrhG

Leitsatz

Die das Schutzrecht des Filmherstellers begründende Leistung liegt nicht in einem künstlerisch-schöpferischen Beitrag zum Filmwerk, sondern in der Übernahme der wirtschaftlichen Verantwortung und der organisatorischen Tätigkeit, die erforderlich sind, um den Film herzustellen.